Weiterführende Informationen zum Teilhabechancengesetz § 16i/16e SGB II
Das Teilhabechancengesetz (§ 16i SGB II) richtet sich an sehr arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die bislang nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten.
Zentrales Ziel ist die Eröffnung nachhaltiger Teilhabechancen durch langfristig angelegte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Förderung ist darauf ausgerichtet, die Beschäftigungsfähigkeit systematisch zu stabilisieren und weiterzuentwickeln sowie Übergänge in ungeförderte Beschäftigung mittel- bis langfristig vorzubereiten.
Zentrale Vorteile der Förderung
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Teilzeit oder Vollzeit, ohne Arbeitslosenversicherung)
- Lange Förderdauer von bis zu 5 Jahren
- Degressiver Lohnkostenzuschuss
• Jahr 1–2: 100 %
• Jahr 3: 90 %
• Jahr 4: 80 %
• Jahr 5: 70 % - Übernahme von Weiterbildungskosten bis zu 3.000 Euro (nach Antragstellung)
- Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
- Betriebliche Praktika bei externen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nach Absprache möglich
Förderfähige Zielgruppen
Gefördert werden Personen:
- ab 25 Jahren,
- mit mindestens 6 Jahren Leistungsbezug nach SGB II innerhalb der letzten 7 Jahre
- sowie (Allein-)Erziehende oder schwerbehinderte Personen ab 25 Jahren mit mindestens 5 Jahren Leistungsbezug.
Die Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt durch das JobCenter Essen (JobService).
Geförderte Beschäftigung bei der NEUE ARBEIT
Bei der NEUE ARBEIT finden Teilnehmende eine breite Auswahl gemeinwohlorientierter Tätigkeiten in unterschiedlichen Beschäftigungsbereichen.
Einsatz und Qualifizierung erfolgen passgenau nach Interesse, Eignung und individueller Leistungsfähigkeit.
Ziele der Maßnahme
- Individuelle und nachhaltige Förderung der Teilnehmenden
- Soziale und gesellschaftliche Teilhabe durch sinnstiftende Arbeit
- Abbau komplexer Vermittlungshemmnisse
- Stärkung des persönlichen und beruflichen Selbstwertgefühls
- Vermittlung fachpraktischer Kompetenzen
- Vorbereitung und Realisierung von Übergängen in geförderte oder ungeförderte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt
Ansprechperson
Nadja Schütze
Limbecker Straße 16
45127 Essen
Telefon: 0201 649856 – 24
Mobil: 0172 1507418