Teilhabechancengesetz § 16i SGB II

„§ 16i SGB II richtet sich an sehr arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die bisher nicht integriert werden konnten. Vorrangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen. Darüber hinaus soll die öffentlich geförderte Beschäftigung so angelegt sein, dass die Beschäftigungsfähigkeit verbessert und Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- bis langfristig ermöglicht werden.“

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ohne Arbeitslosenversicherung) in Teilzeit/Vollzeit
  • Förderdauer beträgt maximal 5 Jahre
  • Der Lohnkostenzuschuss beträgt: In den ersten beiden Jahren 100%, im dritten Jahr 90%, im vierten Jahr 80% und im fünften Jahr 70%
  • Weiterbildungskosten können in Höhe bis zu 3.000 Euro, nach vorheriger Beantragung, durch das JobCenter übernommen werden
  • Ganzheitlich beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) kann flankierend zur Beschäftigung ebenfalls in Anspruch genommen werden
  • Betriebliche Praktika bei anderen Arbeitgebern nach Absprache

Gefördert werden*

  • Personen ab 25 Jahren, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II/Bürgergeld nach SGB II bezogen haben und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig waren
  • (Allein-)Erziehende oder Schwerbehinderte ab 25 Jahren, die seit 5 oder mehr Jahren Arbeitslosengeld II/Bürgergeld nach SGB II bezogen haben und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig waren.

*Die Fördervoraussetzungen werden durch das JobCenter Essen (JobService) geprüft.

Geförderte Beschäftigung bei der NEUE ARBEIT

Das Teilhabechancengesetz eröffnet somit Menschen, die seit vielen Jahren arbeitslos sind, die Möglichkeit einer sinnvollen Beschäftigung nachzugehen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erfahren. Bei der NEUE ARBEIT stehen eine große Auswahl an Tätigkeiten in den verschiedenen Beschäftigungsbereichen, je nach Interesse und Eignung, zur Verfügung:

Hauswirtschaftlicher Bereich          Kaufmännischer Bereich
Handwerklicher Bereich                    Soziale Dienste

Ziele

  • individuelle Förderung der Teilnehmenden
  • gesellschaftliche Teilhabe /sinnhafte Beschäftigung
  • Abbau von Vermittlungshemmnissen
  • Steigerung des persönlichen und beruflichen Selbstwertgefühls
  • Vermittlung von fachpraktischen Kenntnissen
  • Übergänge/Vermittlung in geförderte/ungeförderte Beschäftigung bei Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes

Standort

In den Gewerken der NEUE ARBEIT

Ansprechpartnerin

Nadja Schütze
Manderscheidtstraße 84
45141 Essen
Tel. 0201 649 856-24
Mobil: 0172 1507 418

Weiterführende Links

Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet Perspektiven (Video)

Weiterführende Infos der G.I.B. NRW