Das Projekt ist Ende 2020 ausgelaufen
ÖgB NRW
Öffentlich geförderte Beschäftigung (ÖgB) ESF NRW
FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) Stellen nach § 16e SGB II
Das Land NRW förderte mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) seit 2013 die „Öffentlich geförderte Beschäftigung“. Weitere Unterstützungsleistungen erfolgten durch die Jobcenter und Kommunen. Das JobCenter Essen trug die Lohnkostenzuschüsse der TN. Die fachliche Begleitung der ÖgB-Projekte erfolgte durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.). Die einzelnen Projekte wurden durch unterschiedliche Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 34 EU-Förderung – Europäischer Sozialfonds und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, regionale Wirtschaftsförderung, INTERREG begleitet und vor allem geprüft.
§ 16e SGB II richtet sich an arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, die trotz vermittlerischer Unterstützung und unter Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen nach dem SGB II seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
Die Coaches unterstützten die Beschäftigten in allen Lebensbereichen, immer unter der Maßgabe den Menschen zu befähigen zukünftig selbständig zu agieren. Die Überleitung in andere, fachkundige Stellen nach §16 a, z.B. Soziale Beratung, Schuldnerberatung, aber auch Mieterberatung usw. war genauso Teil der Arbeit wie die berufsbiographische Auseinandersetzung mit dem eigenen Lebensweg und die Entwicklung beruflicher Perspektiven.
Die Coaches arbeiteten eng mit der Anleitung und Betriebsleitung zusammen. Gemeinsam entwickelten Sie auch einen Qualifizierungsplan. Dieser diente der nachhaltigen Integration auf dem Arbeitsmarkt. Inhalte konnten je nach Bedarf fachtheoretische und fachpraktische Fortbildungen (Hygiene Richtlinien, Erste-Hilfe-Kurs, Schweißerschein, Staplerschein) umfassen, aber auch persönlichkeitsstärkende und gesundheitsfördernde Angebote (Kommunikation in Gruppen, Stressbewältigung) sein. Dabei wurden im Vorfeld nicht nur die Kompetenzen und Qualifizierungsbedarfe der Beschäftigten erhoben, sondern auch geforderte Profile des regionalen Arbeitsmarktes. Die Qualifizierungen und die Begleitung orientierten sich daher sowohl an den Bedarfen des Einzelnen und an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes. Ziel war es, die Beschäftigungsfähigkeit der TN zu erhalten und auszubauen und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Die Zugangsvoraussetzungen:
- Langzeitarbeitslosigkeit
- schwerwiegende Vermittlungshemmnisse (keinen Schulabschluss, gering qualifiziert, keine verwertbaren Berufserfahrungen, Gesundheit, Sucht, Überschuldung, Vorstrafen, alleinerziehend, Alter etc.)
- Aktivierung (Teilnahme an Maßnahme, Nachweis Bewerbungsbemühungen – Dokumentation im JC).
Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt
- Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt durch das JobCenter
- FM/AV klärt Fördervoraussetzung und entscheidet über Teilnahme ÖgB/FAV
- Förderung nach 16 e muss beim zuständigen Jobcenter vor Abschluss des Arbeitsvertrags beantragt werden
- Teilnehmende sind im Rahmen von 16 e sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ausgenommen des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung
Ziel der Förderung war die Verbesserung der sozialen und beruflichen Teilhabe arbeitsmarktferner Personengruppen im SGB II. Die Förderung zielte mittel- und langfristig auf die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit und die Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ziel der ÖgB Projekte war die Stabilisierung, Stärkung von Kompetenzen, prozesshafte Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt und die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt durch:
- Training on the job
- Jobcoaching
- Abbau von Vermittlungshemmnissen
- Kompetenzfeststellung
- Qualifizierung
- Vermittlung
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Jessica Weiner
Jessica.weiner@neue-arbeit-essen.de
Brigitte Castillo Hernández
Brigitte.castillo@neue-arbeit-essen.de
Nadja Schütze
Nadja.schuetze@neue-arbeit-essen.de
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