Sprachförderung AGH + Sprache
Das Projekt ist beendet
Viele Migrant*innen haben noch Entwicklungsbedarf im sprachlichen Bereich, obwohl ihr Anspruch auf Integrationskursstunden bereits ausgeschöpft ist. Gute Deutschkenntnisse sind ein zentraler Schlüssel für den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
So ist die Idee entwickelt worden, zwei eigenständige arbeitsmarktpolitische Instrumente miteinander zu kombinieren:
- Gemeinwohlarbeit (AGH nach § 16 d SGB II) und
- berufsbezogene Sprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes (DeuFöV)
Die Fortführung des Sprachkurses und Teilnahme an der Abschlussprüfung sind auch über das Ende der Maßnahme Gemeinwohlarbeit möglich.
Angebot
- drei Tage in der Woche Teilnahme an Gemeinwohlarbeit
- zwei Tage (à 5 UE) in der Woche Sprache (DeuFöV-Kurs mit Zielniveau B1 oder A2)
- Anmeldung für den Sprachkurs durch die NEUE ARBEIT, einschließlich Test zur Sprachkurseinstufung
- sozialpädagogische Begleitung im gesamten Maßnahmeverlauf
Ziele
- Verbesserung der Sprachkenntnisse und berufspraktische Erprobung
- Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
Zugang und Rahmenbedingungen
- Zuweisung durch das JobCenter Essen für die Maßnahme Gemeinwohlarbeit – mit der Anmerkung „vorgesehen für AGH plus Sprache“
- Bezug von Leistungen nach dem SGB II, Mindestalter: 25 Jahre
- Berechtigungsschein für den Sprachkurs (DeuFöV)